EU-Bescheinigung für Apotheker
Wenn man als Apotheker im europäischen Ausland arbeiten möchte, muss die hier erworbene Ausbildung der dortigen entsprechen. Im Zuge der gegenseitigen Anerkennung von Berufsausbildungen ist dies nicht mehr so schwierig.
Das Bundesgesundheitsministerium stellt eine so genannte EU-Bescheinigung für Apotheker aus, die die Anforderungen der pharmazeutischen Ausbildung gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2005/36/EG bescheinigt.
Dafür muss man die Zeugnisse des Ersten, Zweiten und Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung, das Gesamtzeugnis sowie die Approbationsurkunde in jeweils beglaubigter Kopie einschicken. Weitere Infos gibt es auf der Seite des BMGs.

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